Tooltip

Vorabinformation

Seit letzter Woche liegt das Gutachten des nach § 29a BImSchG beauftragten Sachverständigen zu dem tragischen Störfall vom 21.08.2018 vor.  Das Gutachten mit einem Umfang von 98 Seiten und 28 Anlagen mit beträchtlichem Umfang wird gewissenhaft geprüft und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zurzeit trägt das Gutachten den Zusatz „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“.  
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass durch den Störfall sowohl bei unseren Mitarbeitern als auch der Öffentlichkeit, insbesondere den Anwohnern, ein großes Interesse an den Ergebnissen des Gutachters vorliegt. Aus diesem Grund möchten wir vorab wesentliche Informationen sinngemäß wiedergeben:

1) Ursächlich für den Störfall am 21.08.2018 war das Zusammenführen von zwei Abfallstoffen, einer davon vom Abfallerzeuger nicht erkennbar falsch deklariert, die miteinander chemisch reagiert und dabei ein toxisches Gas freigesetzt haben.
2) Eine Gefährdung der angrenzenden Wohnbereiche sowie der Bevölkerung kann sicher ausgeschlossen werden, dies bestätigen auch die Berechnungen aus dem Gutachten.
3) Die Tätigkeit, bei der sich der Störfall ereignete (Umfüllen von Säuren), war und ist Bestandteil der Genehmigung des Sonderabfallzwischenlagers.
 Auf das genehmigte Umfüllen von Säuren unterschiedlicher Herkunft wird jedoch seit dem Störfall auf eigenes Betreiben verzichtet.
4) Die verunglückten Mitarbeiter mussten aufgrund der falschen Deklaration der Abfälle durch den Abfallerzeuger davon ausgehen, dass es bei dem Umfüllen von beiden Flüssigkeiten zu keiner Reaktion kommen konnte und für sie das Zusammenführen der beiden Behälter keine Gefährdung darstellte. 


zurück